Geldwäschebekämpfung

EINLEITUNG

Diese Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung (im Folgenden als „Richtlinie“ bezeichnet) regelt die Tätigkeiten von WhiteBox B.V zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen illegalen oder betrügerischen Tätigkeiten. Die Richtlinie beschreibt die Verfahren, Verpflichtungen und Standards, die das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anwendet.

Durch Zugriff auf oder Verwendung von icecasino.com (nachfolgend „Website“) erkennen alle Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) die Nutzungsbedingungen dieser Richtlinie an und akzertieren diese, einschließlich aller zukünftigen Änderungen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit aufgrund von Aktualisierungen der Vorschriften, internen Risikobewertungen oder Verfahrensverbesserungen zu ändern. Nutzer werden über alle wesentlichen Änderungen in Kenntnis gesetzt und eine anschließende weitere Nutzung der Website nach einer solchen Benachrichtigung stellt die Zustimmung der aktualisierten Nutzungsbedingungen dar.

1. Umsetzung dieser Richtlinie

Das Unternehmen unterhält einen strukturierten Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), der unter anderem die folgenden Elemente umfasst:

     Kundenverifizierung: Das Unternehmen führt bei allen Nutzern Verfahren zur Identitätsprüfung (Customer Due Dilligence, CDD) gemäß den Vorschriften der Geldwäschebehörde von Curaçao und den internen Risikoschwellwerten durch.

     Risikobasierter Ansatz: Die Nutzer werden anhand einer risikobasierten Methodik in Einklang mit den Leitlinien der Financial Action Task Force (FATF) sowie anderen Regulierungsstandards bewertet. Dies umfasst eine Bewertung, welche auf geografischen, verhaltensbezogenen, transaktionsbezogenen und kundenspezifischen Risikofaktoren beruht.

     Fortlaufende Überwachung: Alle über die Website abgewickelten Transaktionen unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung. Das Unternehmen wendet interne Regeln an, um verdächtiges Verhalten und Hinweise für potentielle Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erkennen.

     Mitarbeitertraining: Mitarbeiter, die im direkten Kundenkontakt, in der Transaktionsabwicklung und in Compliance-Funktionen tätig sind, erhalten regelmäßig Schulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sie mit den aktuellen Entwicklungen der Rechtsvorschriften und den internen Verfahren zur Erkennung und Meldung verdächtiger Aktivitäten vertraut sind.

2. Risikokategorien

Das Unternehmen verwendet den von der FATF und dem GCB entwickelten Ansatz der Risikokategorien, um festzustellen, ob ein Benutzer in ein Geldwäschesystem involviert sein könnte oder nicht.

Es gibt die folgenden Risikokategorien:

2.1 Risiken bezüglich Land/Geografie

Wenn ein Nutzer auf der Website ein Konto registriert, ist sein Wohnort/Wohnsitz (nachfolgend „Gerichtsbarkeit“) vorrangig zu berücksichtigen. Zunächst prüft das Unternehmen, ob das Land auf der Liste der „Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen“ der Europäischen Kommission steht (siehe „Quellen“). Dann prüft das Unternehmen, ob diese Gerichtsbarkeit in der Liste der „Hochrisikostaaten und anderer überwachter Gerichtsbarkeiten“ von der FATF steht. Weiterhin führt das Unternehmen seine eigene Überwachung der Gerichtsbarkeiten basierend auf den folgenden Parameter durch:

           Gesetzeslage

           Politische Rahmenbedingungen

           Die Wirtschaftsstruktur des Landes

           Kulturelle Faktoren und die Gegebenheit der Zivilgesellschaft

           Quellen, Standort und Konzentration von kriminellen Handlungen (falls vorhanden)

2.2 Risiken bezüglich der Nutzer

Das Unternehmen überprüft die Aktivitäten eines jeden Nutzers auf der Website auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines oder mehrerer Faktoren, die eine Einstufung des Nutzers in die Kategorie „Hochrisiko“ rechtfertigen könnten. Diese Faktoren sind dabei ausschlaggebend:

a) enorme oder hohe Ausgaben (oder extrem hohe Ausgaben für diesen Markt);

b) verdächtige Aktivitäten des Nutzers (verdächtige Handlungen, Nutzung mehrerer Geräte, um sich in einem kurzen Zeitrahmen für das Unternehmen zu autorisieren, Verwendung einer IP-Adresse von mehreren Nutzern, das Gerät des Nutzers wird auch von anderen Nutzern der Website verwendet);

c) ob es sich bei dem betroffenen Nutzer um eine politisch exponierte Person (Politically Exposed Person oder PEP) im Sinne der Richtlinie 2015/849 der Europäischen Union und des Rates handelt;

d) Vorhandensein auf internationen Sanktionslisten, einschließlich der von der UN, der EU, dem OFAC oder der HMT geführten Listen;

 

2.3 Risiken bezüglich der Transaktion

Das Unternehmen unternimmt jegliche Anstrengung, um ein von der FATF identifiziertes Transaktionsrisiko (oder Transaktionsrisiken) zu beseitigen:

a) Das Unternehmen akzeptiert keine Transaktionen von anonymen Zahlungsmitteln;

b) Das Unternehmen verbietet es, dass Geldmittel von einem Nutzerkonto auf ein anderes Nutzerkonto überwiesen werden;

c) Das Unternehmen akzeptiert kein Bargeld von Nutzern;

d) Das Unternehmen akzeptiert nur seriöse elektronische Wallets aus angesehenen Gerichtsbarkeiten;

e) Das Unternehmen erlaubt keine zusätzlichen Konten und akzeptiert keine Einzahlungen von Zahlungsmitteln, die nicht dem Nutzer gehören.

2.4 Risiko bezüglich des Produkts

Das Unternehmen überprüft die angebotenen Produkte und inwiefern deren Funktionen für illegale Aktivitäten missbraucht werden könnten, etwa in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Produkte mit dem Potenzial für große, schnelle und anonyme sowie manipulationsanfällige Transaktionen gelten als risikoreicher und unterliegen verstärkten Kontrollen.

 

3. Verifizierung und Kenne Deine Kunden (Know Your Customer oder KYC)

Das Unternehmen hält sich an die Grundsätze von Kenne Deine Kunden (Know Your Customer, KYC) und Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Alle Nutzer müssen sich einer KYC-Verifizierung unterziehen, welche die Erfassung und Prüfung von Identitätsdaten und Dokumenten zur Bestätigung ihrer Identität und der Rechtmäßigkeit der Geldquelle umfasst.

3.1 Teilnahmeberechtigung

Für die Registrierung und Nutzung der Website muss eine Person mindestens das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Es werden Maßnahmen zur Verifizierung eingesetzt, um das Alter eines Nutzers während des Anmeldevorgangs zu bestätigen.

Sollte sich während des Verifizierungsverfahrens herausstellen, dass eingereichte Informationen oder Dokumente inkorrekt, gefälscht oder irreführend sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Registrierung zu verweigern oder das bestehende Konto zu kündigen.

3.2 Verifizierungsanforderungen

Das Unternehmen kann in den folgenden Situationen eine Identitätsverifizierung des Nutzers veranlassen:

a) Wenn das Gesamttransaktionsvolumen des Nutzers einen gesetzlichen oder risikobasierten Schwellwert erreicht oder überschreitet;

b) Wenn interne Risikobewertungen den Nutzer hochriskant einstufen (wie in Abschnitt 2, „Risikokategorien“ beschrieben);

c) Wenn verdächtiges Verhalten festgestellt wird, wie z. B. Unstimmigkeiten bei der Kontoaktivität, technische oder verhaltensbezogene Warnsignale oder Hinweise auf möglichen Betrug;

d) In anderen Fällen, in denen aufgrund aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen oder nach Ermessen des Unternehmens eine verstärkte Sorgfaltspflicht (EDD) erforderlich ist.

Im Rahmen des CDD-Verfahrens sammelt das Unternehmen auch Informationen zur Bestimmung des Zwecks und der beabsichtigen Art der Geschäftsbeziehung, einschließlich der allgemeinen Geldquelle des Nutzers, des erwarteten Transaktionsverhaltens sowie der Nutzung der Dienste.

3.3 Unterlagen

Zum Abschluss der Verifizierung kann der Nutzer aufgefordert werden, folgende Nachweise einzureichen:

     Gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis);

     Nachweis über die Inhaberschaft der Zahlungsmethode, z.B. ein Foto der Bankkarte mit sichtbaren Ziffern (der Name darf nicht verdeckt sein);

     Adressnachweis, nicht älter als 3 Monate;

     Selfie/biometrische Gesichtserkennung, falls zutreffend;

     Beleg der Geldquelle oder Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses, falls angefordert;

     Sonstige Dokumente, die für regulatorische oder risikobezogene Zwecke erforderlich sind.

In bestimmten Fällen kann zur Verifizierung der Identität ein Videointerview erforderlich sein.

 

 

3.4 Verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD)

Eine verstärkte Sorgfaltspflicht wird durchgeführt, wenn ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde. EDD wird in den folgenden Situationen angewendet:

     Der Nutzer wurde als politisch exponierte Person oder als enger Vertrauter/Familienmitglied einer PEP identifiziert;

     Der Nutzer ist in einem Land (Gerichtsbarkeit) ansässig oder agiert von einem Land (Gerichtsbarkeit) aus, das von der FATF oder der Europäischen Kommission als Hochrisikoland eingestuft wurde oder verstärkter Überwachung unterliegt;

     Interne Systeme zeigen verdächtige Aktivitäten oder Transaktionen an, welche von denen auf dem Profil des Nutzers abweichen.

Im Rahmen der EDD kann das Unternehmen die Vorlage zusätzlicher Informationen und Dokumente anfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

     Dokumente zur verifizierten Geldquelle (Verified Source of Funds, SOF) (z. B. Gehaltsabrechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Steuererklärungen);

     Gegebenenfalls Dokumente zur verifizierten Vermögensquelle (Source of Wealth, SOW) bei höherwertigen Aktivitäten;

     Zusätzliche Erklärung über den Zweck und beabsichtige Verwendung des Kontos und der Dienste;

     Jegliche sonstige Dokumente, welche zur Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen oder interner Risikokontrollen erforderlich sind.

Darüber hinaus kann das Unternehmen das Nutzerkonto sperren, bis der Nutzer die Verifizierung erfolgreich abgeschlossen oder die vom Unternehmen angeforderten Dokumente oder Informationen bereitgestellt hat. Wenn ein Nutzer keine angemessenen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stellt, dann kann das Unternehmen den Zugang einschränken oder sperren.

4. Frist für die Datenaufbewahrung

Gemäß der geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den regulatorischen Vorgaben unterhält das Unternehmen ein umfassendes Aufzeichnungssystem, um die Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Kundenaktivitäten zu gewährleisten.

Das Unternehmen bewahrt folgende Aufzeichnungen in einem sicheren und zugänglichen Format für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren ab dem Datum der letzten Transaktion oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung auf, je nachdem, was später eintritt:

     Identifizierungs- und Verifizierungsdokumente, die während der KYC- und CDD-Verfahren erhoben wurden;

     Informationen und Dokument im Zusammenhang mit der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD) und der Beurteilung der Herkunft von Geldern/Vermögenswerten;

     Vollständige Transaktionsaufzeichnungen, einschließlich der verwendeten Zahlungsmethoden, der ein- und ausgezahlten Beträge sowie die Zeitstempel der Transaktionen;

     Aufzeichnungen der internen Risikobewertungen, Warnmeldungen, Untersuchungen und Entscheidungen bezüglich verdächtiger Aktivitäten;

Diese Aufzeichnungen werden gemäß der geltenden Datenschutzgesetze aufbewahrt, einschließlich der Bestimmungen zum sicheren Zugriff, zur Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener und finanzieller Daten. Weitere Informationen zum Speichern von personenbezogenen Daten der Website-Nutzer finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

5. Aktivitätsüberwachung

Das Unternehmen verwendet ein umfassendes System zur Transaktions- und Verhaltensüberwachung, welches entwickelt wurde, um potentielle Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.

Alle Transaktionen und Aktivitäten der Nutzer werden kontinuierlich überprüft, um Unstimmigkeiten, Risikoindikatoren oder ungewöhnliche Muster zu identifizieren, die vom erwarteten Verhalten auf der Grundlage des Nutzerprofils abweichen.

Soweit zutreffend, werden die folgenden Regeln und Grundsätze durchgesetzt:

     Bei jeder Bank- oder Kartentransaktion muss der Name des Konto- oder Karteninhabers mit dem registrierten Namen des Nutzerkontos übereinstimmen. Bei einer Namensänderung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

     Sollten Einzahlungen mit Zahlungsmitteln erfolgen, die nicht zur Auszahlung verwendet werden können, dürfen Auszahlungen nur auf eine verifizierbare Zahlungsmethode des Nutzers vorgenommen werden. In solchen Fällen kann das Unternehmen Nachweise zur Bestätigung der Inhaberschaft anfordern.

     Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Unstimmigkeiten, ungewöhnlichen Aktivitäten oder erhöhtem Risiko zusätzliche Nachweise (z. B. einen Nachweis der Inhaberschaft der Zahlungsmethode oder der Herkunft der Geldmittel) anzufordern.

Das Unternehmen überwacht laufend alle Aktivitäten der Nutzer sowie alle ihre Transaktionen, um sicherzustellen, dass keine Geldwäschemethoden angewendet werden. Diese Methoden umfassen:

Placement (Einspeisung)

Hierbei werden die Geldmittel in andere Finanzinstrumente wie Bankkonten, Schecks sowie Geldüberweisungen umgewandelt oder genutzt, um teure Objekte zu kaufen, die weiterverkauft werden können. Die Geldmittel können dann in Banken oder andere Institutionen (Nichtbanken) investiert werden (z. B. Geldwechselorganisationen). Um jeglichen Verdacht des Unternehmens von sich zu lenken, kann eine Organisation, die Geldwäsche betreibt, mehrere Einspeisungen vornehmen, anstatt die gesamte Summe in einer einzigen Transaktion zu platzieren. Dieser Vorgang wird als „Smurfing“ oder „Strukturierung“ bezeichnet.

Layering (Verschleierung)

Die Geldmittel werden auf andere Konten oder Finanzinstrumente bewegt oder überwiesen. Dieses Verfahren wird angewendet, um die Herkunft der Geldmittel zu verschleiern und die Identifizierung der Person zu vermeiden, welche verschiedene Finanzaktivitäten durchführt. Die Bewegung von Geldmitteln und Änderungen ihrer Form verkomplizieren den Prozess der Geldmittelüberwachung.

Integration

Die Geldmittel werden dem Zahlungssystem unter dem Deckmantel rechtmäßig erworbener Geldmittel zurückgeführt. Das Endziel dabei ist die schrittweise Integration in das Zahlungssystem.

5.1 Prävention verdächtiger Aktivitäten

Das System und das AML-Team des Unternehmens suchen aktiv nach Verhaltensweisen, die häufig mit Finanzkriminalität oder Missbrauch der Plattform in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören unter anderem:

     Die Verwendung mehrerer Zahlungskarten über verschiedene Zahlungsdienstleister;

     Verwendung von Karten unterschiedlicher Aussteller oder Regionen innerhalb eines kurzen Zeitraumes;

     Häufiger Wechsel zwischen nicht miteinander verbundenen Zahlungsmethoden (z. B. e-Wallets, Karten, Banküberweisungen);

     Verweigerung oder mangelnde Bereitschaft zur Verifizierung der Zahlungsmethoden;

     Nichtübereinstimmung geografischer Merkmale wie Land der Registrierung, IP-Adresse, Geräteeinstellungen oder Mobilfunkanbieter;

     Wiederholte Verwendung von Geräten, die mit mehreren Konten verbunden sind (basierend auf dem Ablesen des Fingerabdrucks durch das Gerät);

     Vermeidung oder Verweigerung von Verfahren zur Identitätsverifizierung, einschließlich Videoverifizierung oder Selfie mit Ausweis.

Bei Erkennung solcher Verhaltensweisen kann das Konto einer erweiterten Überprüfung, vorübergehenden Einschränkungen oder einer vollständigen Sperrung unterzogen werden, bis eine Lösung gefunden wird.

6. Schulung des Personals über aktuelle Verfahren der Geldwäschebekämpfung

Das Unternehmen stellt sicher, dass alle relevanten Mitarbeiter, die mit der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, der Kundenaufnahme und Finanztransaktionen befasst sind, ordnungsgemäß geschult und über die aktuellen Verpflichtungen und bewährte Verfahren der Branche zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf dem Laufenden gehalten werden.

Die Mitarbeiter in den wichtigsten Abteilungen - einschließlich des Teams für Finanzabläufe (verantwortlich für die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen des Nutzers) und der Compliance-Abteilung (verantwortlich für die Durchführung der Identitätsverifizierung und der Sorgfaltspflicht (CDD)) - nehmen an regelmäßigen und strukturierten Schulungen teil, die auf ihre spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten zugeschnitten sind.

6.1 Häufigkeit und Bewertung

Das Unternehmen organisiert mindestens einmal im Jahr obligatorische Schulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für alle relevanten Mitarbeiter, wobei bei Bedarf zusätzliche Schulungen aufgrund regulatorischer Aktualisierungen oder interner Verfahrensänderungen durchgeführt werden.

Neue Mitarbeiter müssen im Rahmen ihres Einarbeitungsverfahrens eine este Schulung zur Bekämpfung von Geldwäsche absolvieren, bevor sie Zugriff auf für Geldwäsche relevante Systeme oder Nutzerdaten erhalten.

Zusätzlich führt das Unternehmen regelmäßige Mitarbeiterbeurteilungen durch, um den Kenntnisstand und die Kompetenz seiner Mitarbeiter in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und KYC-Praktiken zu bewerten. Diese Beurteilungen tragen dazu bei, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle Teammitglieder für die Ausübung ihrer Aufgaben bestens vorbereitet sind.

Das Schulungsprogramm wird von der Unternehmensleitung überwacht und im Einklang mit dem internen Kontrollrahmen des Unternehmens dokumentiert.

7. Meldung ungewöhnlicher Aktivitäten oder Transaktionen

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Transaktionen oder Nutzerverhalten zu melden, die den Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere kriminelle Aktivitäten erwecken.

Sollte das Unternehmen Aktivitäten feststellen, die vom Nutzer nicht angemessen erklärt oder gerechtfertigt werden können und die objektive und subjektive Hinweise auf ein verdächtiges Verhalten darstellen, können derartige Aktivitäten den zuständigen Behörden von Curaçao gemeldet werden.

8. Quellenangaben

Hier finden Sie die Quellenangaben für diese Richtlinie (nicht darauf beschränkt). Es können auch zusätzliche Rechtsvorschriften oder Dokumente herangezogen werden.

1.     Die 40 Empfehlungen und Speziellen Empfehlungen über die Terrorismusfinanzierung („FATF-Empfehlungen“);

2.     Richtlinien für einen risikobasierten Ansatz für Casinos (RBA für Casinos), ausgearbeitet von der FATF;

3.     Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Zahlungssystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

4.     Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016 als Ergänzung der EU-Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Ermittlung von Hochrisikodrittländern mit strategischen Mängeln

5.     Die Gesetzesnovelle zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten 13(Ι) von 2018 der Republik Zypern;

6.     Curacao Gaming Control Board, Regulierungen zur Geldwäschebekämpfung, der Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, letzte Aktualisierung im Januar 2025;

7.     FATF-Liste mit den Hochrisikoländern und anderen überwachten Gerichtsbarkeiten: http://www.fatf-gafi.org/countries/#high-risk.

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